Rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung

Jeder Mensch kann durch einen Unfall, durch Krankheiten oder Schicksalsschläge physisch oder psychisch kurz- oder langfristig nicht mehr in der Lage sein, wichtige Angelegenheiten in seinem Leben ganz oder teilweise zu erledigen.

Tritt ein solcher Fall ein, braucht diese Person jemanden, der sie in ihren rechtlichen Ansprüchen gegenüber Behörden, Banken, Ärzten usw. vertritt. Im deutschen Rechtssystem kann das jemand sein, der vorher vom Betroffenen bevollmächtigt (Vorsorgevollmacht), oder jemand, der durch ein Gericht zum rechtlichen Betreuer (ehren- oder hauptamtlich) bestellt worden ist. Die rechtlichen Grundlagen zur rechtlichen Betreuung finden sich in 1896ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). 

Bei der Auswahl des Betreuers werden vor allem die Wünsche der Betroffenen berücksichtigt. An erster Stelle werden Personen bestellt, die den Betroffenen persönlich nahe stehen und geeignet sind. Schlägt die betroffene Person niemanden vor, ist der Vorschlag der Betreuungsbehörde oder dem Amtsgericht überlassen. Das Gericht entscheidet, welche Person bestellt wird und kontrolliert diesen während der Betreuungsführung.

Eine rechtliche Betreuung kann auch ehrenamtlich geführt werden. Gesetzlich hat eine ehrenamtliche Betreuung sogar Vorrang vor einer berufsmäßigen. Dies setzt aber voraus, dass eine geeignete Person zur Verfügung steht.

Als ehrenamtliche Betreuer können folgende Personen tätig werden:

  • Angehörige (z.B. Eltern, volljährige Kinder, Geschwister)
  • andere ehrenamtliche Betreuer (z.B. Freunde, Bekannte, Nachbarn, Fremde)

Das Gericht legt genau fest, in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist, und benennt die konkreten Wirkungskreise. Diese können sein:

  • Erledigung von Antrags- und Behördenangelegenheiten
  • Verwaltung des Einkommens und Vermögens
  • Klärung von Wohnungsangelegenheiten
  • Sorge für die Gesundheit
  • Organisation aktuell notwendiger Hilfen

Das aktuelle Betreuungsrecht verpflichtet den gesetzlichen Betreuer dazu, den Schwerpunkt seiner -Tätigkeit auf die Besorgung von Rechtsgeschäften zu legen – unter Gewährleistung eines regelmäßigen persönlichen Kontaktes.

Der gesetzliche Betreuer organisiert nach Möglichkeit auch soziale Hilfsangebote – umfassend und in Kooperation mit allen Beteiligten. Im Vordergrund steht dabei immer das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten.

 

Nächste Termine 2023

25.09.2023, 16:30 - 19:30

Einführungsschulung für Ehrenamtliche: Modul 2 - Die Aufgabenkreise
Bürgerhaus Wedemark
Am Markt 1
30900 Wedemark
Sine Yayan (AWO BTV)
Tel.: 0511/219 781 66
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27.09.2023, 17:30 - 19:30

Austauschtreffen für Betreuer* innen und Bevollmächtigte
Region Hannover
Marktstraße 45
30159 Hannover
Betreuungsstelle der Region Hannover
Telefon: 0511/616-23540
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09.10.2023, 16:30 - 19:30

Einführungsschulung für Ehrenamtliche: Modul 3 - Die praktische Arbeit
Bürgerhaus Wedemark
Am Markt 1
30900 Wedemark
Sine Yayan (AWO BTV)
Tel.: 0511/219 781 66
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

12.10.2023, 18:00 - 20:00

Vortrag zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Veranstaltungszentrum Leinepark
Suttorfer Str. 8
31535 Neustadt a.Rbge.
Martin Wollenburg,
Lebenshilfe Betreuungsverein Wunstorf e. V.
Tel.: 05031/914 191
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Fax.: 0511 / 590 920 - 10
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