Rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung

Jeder Mensch kann durch einen Unfall, durch Krankheiten oder Schicksalsschläge physisch oder psychisch kurz- oder langfristig nicht mehr in der Lage sein, wichtige Angelegenheiten in seinem Leben ganz oder teilweise zu erledigen.

Tritt ein solcher Fall ein, braucht diese Person jemanden, der sie in ihren rechtlichen Ansprüchen gegenüber Behörden, Banken, Ärzten usw. vertritt. Im deutschen Rechtssystem kann das jemand sein, der vorher vom Betroffenen bevollmächtigt (Vorsorgevollmacht), oder jemand, der durch ein Gericht zum rechtlichen Betreuer (ehren- oder hauptamtlich) bestellt worden ist. Die rechtlichen Grundlagen zur rechtlichen Betreuung finden sich in 1814 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Bei der Auswahl des Betreuers werden vor allem die Wünsche der Betroffenen berücksichtigt. An erster Stelle werden Personen bestellt, die den Betroffenen persönlich nahestehen und geeignet sind. Schlägt die betroffene Person niemanden vor, ist der Vorschlag der Betreuungsbehörde oder dem Amtsgericht überlassen. Das Gericht entscheidet, welche Person bestellt wird und kontrolliert diesen während der Betreuungsführung.

Eine rechtliche Betreuung kann auch ehrenamtlich geführt werden. Gesetzlich hat eine ehrenamtliche Betreuung sogar Vorrang vor einer berufsmäßigen. Dies setzt aber voraus, dass eine geeignete Person zur Verfügung steht.

Als ehrenamtliche Betreuer können folgende Personen tätig werden:

  • Angehörige (z.B. Eltern, volljährige Kinder, Geschwister)
  • andere ehrenamtliche Betreuer (z.B. Freunde, Bekannte, Nachbarn, Fremde)

Das Gericht legt genau fest, in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist, und benennt die konkreten Wirkungskreise. Diese können sein:

  • Erledigung von Antrags- und Behördenangelegenheiten
  • Verwaltung des Einkommens und Vermögens
  • Klärung von Wohnungsangelegenheiten
  • Sorge für die Gesundheit
  • Organisation aktuell notwendiger Hilfen

Das aktuelle Betreuungsrecht verpflichtet den gesetzlichen Betreuer dazu, den Schwerpunkt seiner -Tätigkeit auf die Besorgung von Rechtsgeschäften zu legen – unter Gewährleistung eines regelmäßigen persönlichen Kontaktes.

Der gesetzliche Betreuer organisiert nach Möglichkeit auch soziale Hilfsangebote – umfassend und in Kooperation mit allen Beteiligten. Im Vordergrund steht dabei immer das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten.

 

Nächste Termine

29.07.2024 10:00 - 13:00

Einführungsschulung für Ehrenamtliche: Modul 3 - Die praktische Arbeit

VHS Calenberger Land
Hansastraße 30
30952 Ronnenberg/Empelde
Referent:in Iris Reschke (AWO BTV)
Anmeldung: Kathrin Oldenburger
Tel.: 0511-700235-20
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07.08.2024 17:30 - 19:30

Austauschtreffen für Betreuer *innen und Bevollmächtigte

Region Hannover
Marktstraße 45
30159 Hannover
Referent:in Dirk Weber-Reichwald
Team Betreuungsangelegenheiten
0511/616-23540
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19.08.2024 16:30 - 19.30

Einführungsschulung für Ehrenamtliche: Modul 1 - Einführung in die Grundlagen des Betreuungsrechtes

Bürgerhaus Wedemark
Am Markt 1
30900 Wedemark
Referent:in Ali Türk
Anmeldung: Iris Reschke (AWO BTV)
Tel.: 0511/219 781 66
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02.09.2024 16:30 - 19:30

Einführungsschulung für Ehrenamtliche: Modul 2 – Die Aufgabenbereiche

Bürgerhaus Wedemark
Am Markt 1
30900 Wedemark
Referent:in Martin Wollenburg
Anmeldung: Iris Reschke (AWO BTV)
Tel.: 0511/219 781 66
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